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Schulanmeldung

Mit der Aufforderung an die  Erziehungsberechtigten, ihr Kind zum Besuch der Grundschule anzumelden, beginnt für sie die Phase des Übergangs zur Schule.

Beginn der Schulpflicht:  Alle Kinder, die bis zum 30.6. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Sie sind bis zum im Rahmenplan ausgewiesenen Termin zum Schulbesuch anzumelden.

Vorzeitige Einschulung: Kinder, die bis zum 30.6. des Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Für die vorzeitige Einschulung eines Kindes gilt das gleiche Verfahren ( siehe Rahmenplan). Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in der Grundschule schulpflichtig.

Anmeldung: Die Begegnung mit dem Kind und seinen Eltern bei der Anmeldung des Kindes an der Schule dient dem ersten Kennenlernen. Zwischen der Grundschule, dem Kind und seinen Eltern wird bei dem Erstkontakt die Grundlage für die künftige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gelegt.

Rahmenplan für die Aufnahme zur Grundschule

Zeitraum: Jahr vor Einschulung des Kindes ( V), Einschulungsjahr (E)

V: bis 31.1. ( Schulträger)  Veröffentlichung der Aufforderung an die Personenberechtigten zur Anmeldung der schulpflichtig werden Kinder an der zuständigen öffentlichen Grundschule am Hauptwohnsitz

V: bis 1.3. (Personenberechtigte) Anmeldung des  Kindes in der zuständigen Grundschule, ggf. an einer Schule in freier Trägerschaft oder Mitteilung an die zuständige Grundschule

V: bis 15.3. ( Schule) Meldung der angemeldeten Kinder an das Gesundheitsamt des LVwA
V: bis 31.3. ( Personenberechtigte) ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung an die zuständige Grundschule

E: bis 15.4. ( Personenberechtigte) ggf. Antragstellung auf Verschiebung der Schulpflicht

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