26.4.2022, 8.30 Uhr
Liebe Eltern,
mit dem Wegfall von Masken und Testpflicht beginnt eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie!
Weiterhin besteht ein sensibles Bewerten aller Abläufe und Entwicklungen, die im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen stehen.
Deshalb bitte ich die Elternschaft, insbesondere bei Erkältungssymptomen, ihr Kind eine ausreichende Zeit zu Hause zu lassen und uns im Fall einer positiven Infektion zu unterrichten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Im jährlichen Turnus fand am 25.04.2022 eine polizeiliche Belehrung zum Thema Sicherheit in der Grundschule statt.
Hinsichtlich der Gefahrenabwehr und des Schutzes Ihrer Kinder während des Schul- und Hortbetriebes wird das Betreten des Schulhauses für betriebsfremde Personen, außerhalb ordentlicher Schulveranstaltungen, nicht gewährt.
Für außerordentliche Gespräche sind Termine zu vereinbaren.
Unsere Schule ist mit einer Sprechanlage ausgerüstet. Der Klingelknopf - Schule - verbindet Sie mit dem Sekretariat. Die Sprechanlage ist bis 14 Uhr geschaltet. Das Sekretariat ist in der Regel bis 13 Uhr besetzt.
Mit freundlichen Grüßen
S. Ebermann
Festlegungen ab 04.04.2022
Grundlagen:
Schulleiterbrief vom 01.04.2022
17. –SARS CoV-2-EinV
Mund-Nasen-Schutz
Die Maskenpflicht in den Schulen entfällt in Gänze.
Bis zum 24.04.2022 müssen in Schulen alle anderen Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Nach dem 24. April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen.
Rahmenhygieneplan wird angepasst
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schulintern: Einhaltung der AHA Regeln, Mindestabstand auch beim Antreten zur Essenspause wird beibehalten
S. Ebermann
Schulleitung
,,Aktionsproramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"
Mit dem Erlass vom 26.8.2021 hat das Ministerium für Bildung über die Umsetzung der Maßnahme ,,Lernrückstände er- und beheben" im Zusammenhang mit der Initiative der Bundesregierung ,,Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" den Schulen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese können für Sachkosten und Kooperationsverträge verwendet werden.
Derzeit wird ein Student mit einem Kooperationsvertrag bis April diesbezüglich an unserer Grundschule tätig sein.
Kooperationsverträge zur Förderung der Lernkompetenzen sind vorrangig in Klassenstufe 3 und 4 vorgesehen, um hier Lücken schließen zu können.
In der nächsten Elterratssitzung wird darüber berichtet.
Ihre Schulleitung
S. Ebermann
Was bleibt:
* Die AHA-Regeln bleiben bestehen.
* Eine Anpassung richtet sich nach den Inzidenzwerten.
* Das Betreten des Schulgebäudes ist für betriebsfremde Personen weiterhin untersagt!
Auch zur Abholung der Kinder müssen die Personensorgeberechtigten vor dem Schulgebäude warten. Kinder werden nach der vereinbarten Zeit herausgeschickt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Befahren des Schulgeländes mit dem PKW untersagt ist!
Eine Ausnahme erfolgt nur, wenn Altpapier zu den bereitgestellten Tonnen ausgeladen wird.
Unsere Schule ist jetzt mit einer Sprechanlage ausgerüstet. Der Klingelknopf - Schule - verbindet Sie mit dem Sekretariat. Die Sprechanlage ist bis 14 Uhr geschaltet. Das Sekretariat ist in der Regel bis 13 Uhr besetzt.
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf unserer Homepage über weitere Änderungen!
Mit besten Grüßen
S.Ebermann